Gerichtsentscheidung: Keine EU-Ausschreibung von Wiesn-Zelten
Ein Münchner Gastronom hatte geklagt, jetzt die Entscheidung: Die Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Diese Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitagvormittag verkündet.
Quelle: BR24 Oberbayern
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