NSU-Terroristin Beate Zschäpe: Haftentlassung frühestens 2035
Die seit 2011 inhaftierte NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest. Opfer-Angehörige fordern von der Justiz "höchste Sorgfalt".
Quelle: BR24 Oberbayern
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